In Deutschland leben heute rund 1,1 Mio. Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Bis zum Jahr 2030 wird sich diese Zahl auf ca. 1,7 Mio. erhöhen. Es gibt bis heute Defizite bei der Ursachenerforschung von Demenz sowie bei der frühzeitigen Diagnose. Es gibt bisher kaum Kenntnisse, wie die Krankheit verhindert werden kann und keine Heilungsmöglichkeiten. Durch gezielte Maßnahmen kann das Fortschreiten der Krankheit jedoch verlangsamt oder aufgehalten und die Situation der Betroffenen verbessert werden.
Betreuungsbetrag - Hilfe für demenziell erkrankte Menschen
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen haben häufig einen deutlich gesteigerten Hilfe- und Betreuungsbedarf. Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz hat der Gesetzgeber bereits zum 1. Januar 2002 Verbesserungen bei der häuslichen Versorgung eingeführt. Demente Pflegebedürftige konnten seitdem für Betreuungsleistungen zusätzlich bis zu 125 Euro pro Monat von der Pflegekasse erhalten. Dieser zusätzliche Leistungsbetrag wurde mit der Pflegereform auf bis zu 125 Euro (Grundbetrag) monatlich erhöht.
Pflegegrad 1
Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, haben mit Inkrafttreten der Pflegereform einen Anspruch auf einen Betreuungszuschuss. Man spricht hier von der so genannten "Pflegegrad 1".
Verhinderungspflege
Darüber hinaus stehen Angehörigen, die Ihre demenziell erkrankten Verwandten pflegen, jährlich eine Verhinderungspflege (z.B. für die Urlaubszeit etc.) i.H.v. von 1.612 € zu.
Stundensatz
Die Pflege und Betreuung unsere Kunden wird nach Stundensatz abgerechnet. Sofern die „Pflegegrad 1“ vom MDK anerkannt ist, rechnen wir sofort mit der entsprechend Krankenkasse ab, so dass kein Aufwand für Sie entsteht. Die Betreuung der demenziell erkrankten Menschen erfolgt nur durch anerkannte Fachkräfte.